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Celaflor Schädlingsfrei Careo Combi-Stäbchen – 40 St.

34,99 €

inkl. gesetzlicher MwSt.Zuletzt aktualisiert am: 8. Juli 2024 00:47
Hersteller

Celaflor gegen Thripse

Die 40 Stäbchen sind als 2 in1 Stäbchen mit Dünger in der günstigen Großpackung kostengünstiger als die kleineren Packungen mit weniger Stäbchen. Die Wirkung setzt nach Herstellerangaben zeitnah ein und hält bis zu drei Monate an, die Anwendung ist nach dem Lesen der Gebrauchsanleitung benutzerfreundlich. Die Anzahl der Combi-Stäbchen hängt vom Durchmesser des Topfes ab, bei einem Durchmesser von 20 cm reichen 1 bis 2 Stäbchen, bei über 20 cm Durchmesser sind meistens 6 Stäbchen notwendig. Sobald die ersten Symptome in Form von weiß-silbrigen Stellen sichtbar werden und sich an der Blattunterseite die Insekten festgesaugt haben, kommen die Celaflor Schädlingsfrei Careo Combi-Stäbchen zum Einsatz und führen Schritt für Schritt zur Reduzierung der Insekten. Bis die Thripse komplett entfernt worden sind, kann es je nach Intensität des Befalls einige Zeit dauern.

Thripse bekämpfen mit Combi-Stäbchen

Beim ersten Versuch werden oft gar nicht alle Insekten erwischt, pro Jahr bis zu drei Anwendungen möglich. Die pflanzenverträglichen Stäbchen haben bei einer vorschriftsmäßigen Anwendung nach Herstellerangaben keine negativen Auswirkungen auf die Pflanzen. Unerwünschte Resistenzbildungen werden durch den Wechsel des Mittels mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen reduziert oder völlig vermieden. Der Gebrauch der Combi-Stäbchen muss genau nach den Anweisungen auf der Gebrauchsanleitung erfolgen, die eigenmächtige Erhöhung der Dosis führt nicht schneller zum Erfolg, sondern kann der Pflanze auf Dauer schaden.

Die Auflagen bei der Anwendung

Pflanzenschutzmittel dürfen auf Freilandflächen nur in dem Fall angewendet werden, wenn die Flächen für die Land- und Forstwirtschaft oder gärtnerisch genutzt werden. (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) Für alle Anwendungen auf Nichtkulturland wie z. B. auf der Garagenzufahrt benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung, die Sie beim örtlich zuständigen Pflanzenschutzdienst auf Antrag erhalten. Pflanzenschutzmittel dürfen nicht in der Nähe von offenen Lebensmitteln verwendet werden oder für die Beseitigung von Insekten auf Obst oder Gemüse. Für diese Fälle gibt es andere Mittel. Kinder müssen vor dem Pflanzenschutzmittel geschützt werden, weil es sonst zu gesundheitlichen Schäden kommen kann.

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